Anreise
Einreisebedingungen
Die meisten Besucher, die in die Dominikanische Republik einreisen – einschließlich derjenigen aus den Vereinigten Staaten, Kanada, dem Vereinigten Königreich, der Europäischen Union, Russland, der Ukraine, Kasachstan, Mexiko und vielen anderen Ländern Südamerikas, Mittelamerikas, Japan, Israel usw. – benötigen für die Einreise lediglich einen gültigen Reisepass und kein Visum.
Ab dem 23. April 2022 müssen alle Passagiere und Besatzungsmitglieder keinen COVID-19-Impfpass, PCR oder Antigentest vorlegen, um in die Dominikanische Republik einzureisen oder Touristenzentren, Einrichtungen oder Dienstleistungen wie Ausflüge zu erhalten. Zufällige COVID-19-Tests für Passagiere und Besatzung bei der Ankunft in der Dominikanischen Republik werden nicht mehr durchgeführt. Bei Bedarf können jedoch stichprobenartige Testvorgänge durchgeführt werden. Passagiere, die ihren Impfpass vorlegen, werden von stichprobenartigen Tests befreit.
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR AUSLÄNDER, DIE ALS TOURISTEN IN DIE DOMINIKANISCHE REPUBLIK EINREISEN
Ausländer, die als Touristen in die Dominikanische Republik einreisen, müssen die folgenden Anforderungen erfüllen:
- Ein Reisepass mit einer Mindestgültigkeit von sechs (6) Monaten.
- Ein Flug-, See- oder Landticket für die Einreise und die Rückreise.
- Ein ständiger Wohnsitz in der Dominikanischen Republik.
- Nachweis einer ausreichenden Zahlungsfähigkeit zur Deckung der Ausgaben während des Aufenthalts in der Dominikanischen Republik.
AUSNAHMEREGELUNGEN FÜR DIE GÜLTIGKEIT VON TOURISTENPÄSSEN, GÜLTIG VOM 1. JUNI BIS 30. NOVEMBER 2023
AUSNAHMEMASSNAHMEN FÜR STAATSANGEHÖRIGE DER EUROPÄISCHEN UNION, DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS, KANADAS, DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, BRASILIENS, CHILES, ARGENTINIENS, KOLUMBIENS UND ECUADORS
Staatsangehörige der Länder der Europäischen Union, des Vereinigten Königreichs, Kanadas, der Vereinigten Staaten von Amerika, Brasiliens, Chiles, Argentiniens, Kolumbiens und Ecuadors dürfen ausschließlich zu touristischen Zwecken in die Dominikanische Republik einreisen, wenn sie einen gültigen und in Kraft befindlichen Reisepass mit sich führen, der während ihres Aufenthalts und ihrer Ausreise aus dem dominikanischen Hoheitsgebiet gültig bleibt. Diese Sondermaßnahme gilt vom 1. Juni 2023 bis zum 30. November 2023.
SONDERMASSNAHMEN FÜR DIPLOMATISCHE BEAMTE, STÄNDIGE VERTRETUNGEN, INTERNATIONALE UND ZWISCHENSTAATLICHE ORGANISATIONEN, USW
Die folgenden Ausländer sind unter der Bedingung der Gegenseitigkeit von den oben genannten Maßnahmen befreit:
- In der Dominikanischen Republik akkreditierte Diplomaten und Konsularbeamte sowie andere Mitglieder ständiger oder besonderer diplomatischer Missionen oder konsularischer Vertretungen und deren Familienangehörige, die aufgrund völkerrechtlicher Bestimmungen von den Verpflichtungen zur Erlangung einer Einreisegenehmigung befreit sind.
- Vertreter und Delegierte sowie andere Mitglieder und deren Familienangehörige von ständigen Missionen oder Delegationen bei zwischenstaatlichen Organisationen mit Sitz in der Dominikanischen Republik oder bei internationalen Konferenzen, die in der Dominikanischen Republik stattfinden.
- Beamte, die internationalen und zwischenstaatlichen Organisationen mit Sitz in der Dominikanischen Republik zugeteilt sind, und ihre Familienangehörigen sowie Inhaber dominikanischer diplomatischer und offizieller Visa.
AUSNAHMEMASSNAHMEN FÜR STAATSANGEHÖRIGE DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, DIE DIE ANFORDERUNGEN DES GESETZES UND SEINER BESTIMMUNGEN NICHT ERFÜLLEN
Unbeschadet der Bestimmungen dieser Entschließung und in Übereinstimmung mit dem Ermessensspielraum, den das Gesetz dem Generaldirektor der Einwanderungsbehörde einräumt, kann dieser die Einreise von Ausländern mit US-amerikanischer Staatsangehörigkeit genehmigen, die die im Gesetz und seinen Vorschriften festgelegten Voraussetzungen nicht erfüllen, wenn außergewöhnliche Gründe humanitärer Natur, des öffentlichen Interesses oder der Einhaltung der von der Dominikanischen Republik eingegangenen Verpflichtungen vorliegen. Jede Genehmigung ist ein Einzelfall und stellt daher keinen verbindlichen Hinweis oder Präzedenzfall dar.
AUSNAHMEREGELUNGEN FÜR BÜRGER KUBANISCHER STAATSANGEHÖRIGKEIT, DIE SICH AUS DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA RECHTMÄSSIG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA AUFHALTEN
Bürger kubanischer Staatsangehörigkeit, die sich von den Vereinigten Staaten von Amerika aus legal in den Vereinigten Staaten von Amerika aufhalten, dürfen für einen Zeitraum von höchstens vierundzwanzig (24) Monaten als Touristen in die Dominikanische Republik einreisen, auch wenn ihr Reisepass abgelaufen ist, vorausgesetzt, sie sind im Besitz ihrer „Permanent Resident Card“ (auch als „Green Card“ bekannt), die ihre Rechtsfähigkeit zum dauerhaften Aufenthalt in den Vereinigten Staaten von Amerika garantiert. Diese Ausnahmemaßnahme wird von den dominikanischen Behörden ab dem 1. Juni 2023 auf unbestimmte Zeit umgesetzt.
AKZEPTANZ DES EINSTEIGENS AUSLÄNDISCHER PASSAGIERE IM DOMINIKANISCHEN HOHEITSGEBIET DURCH DIE FLUGGESELLSCHAFTEN GEMÄSS DEN GELTENDEN BESTIMMUNGEN
Die Generaldirektion für Einwanderung teilt diese Entschließung den Fluggesellschaften mit, die berechtigt sind, im dominikanischen Hoheitsgebiet zu operieren, damit diese die zuvor festgelegten Bestimmungen für die Einreise der genannten Ausländer in das nationale Hoheitsgebiet unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Staatsangehörigkeit, des Zwecks ihres Aufenthalts und der Dauer des Aufenthalts im nationalen Hoheitsgebiet berücksichtigen. Daher können die Fluggesellschaften die Beförderung von Fluggästen mit den zuvor festgelegten Staatsangehörigkeiten mit Zielort im dominikanischen Hoheitsgebiet gemäß den oben genannten Bestimmungen akzeptieren.
Anmerkung: Alle anderen in der Entschließung festgelegten Bestimmungen, die im Widerspruch zu den Bestimmungen dieses Dokuments stehen, werden hiermit widerrufen.
MASSNAHMEN FÜR DOMINIKANISCHE BÜRGER MIT DOMINIKANISCHEN PÄSSEN AUS ANDEREN LÄNDERN
Die oben genannten Maßnahmen gelten nicht für dominikanische Bürger, die einen dominikanischen Pass besitzen und aus einem anderen Land in die Dominikanische Republik einreisen.
FLUGTICKET FÜR HIN- UND RÜCKFLUG
Ab dem 28. April 2023 müssen in- und ausländische Luftfahrtunternehmen, die Flüge in die und aus der Dominikanischen Republik durchführen, bei der Registrierung und Überprüfung der Reisedokumente vor dem Einsteigen sicherstellen, dass alle ausländischen Fluggäste einen Flugschein für Flüge in die und aus der Dominikanischen Republik besitzen. Passagiere mit dominikanischer Staatsangehörigkeit sowie Ausländer mit Wohnsitz in der Dominikanischen Republik sind von dieser Anforderung ausgenommen.
Die nationalen und ausländischen Fluggesellschaften sind für die strikte Einhaltung dieser Vorschrift verantwortlich. Die Nichteinhaltung der oben genannten Vorschriften führt dazu, dass ausländischen Fluggästen die Einreise in die Dominikanische Republik verweigert wird und dass die Generaldirektion für Einwanderung der Dominikanischen Republik entsprechende Sanktionen gegen in- und ausländische Luftfahrtunternehmen verhängt.
Klicken Sie HIER für spezifische Ländereinreisebeschränkungen.
E-TICKET
Alle ausländischen und dominikanischen Passagiere, die mit kommerziellen Flügen in die Dominikanische Republik einreisen oder von dort abreisen, müssen das kostenlose elektronische Ein- und Ausreiseformular ausfüllen: https://eticket.migracion.gob.do
Es muss nicht mehr 72 Stunden vor Reiseantritt ausgefüllt werden. Es kann ausgefüllt werden, sobald Sie Ihre Flugdaten haben, auch Monate im Voraus. Es muss jedoch vor der Ankunft am Schalter der Fluggesellschaft am Flughafen ausgefüllt werden, da Sie es der Fluggesellschaft vorlegen müssen. Um Verzögerungen am Flughafen zu vermeiden, ist es ratsam, das Formular vor der Reise auszufüllen.
Wenn Ihr Heimatort nicht im Formular angegeben ist, können Sie die nächstgelegene größere Stadt in Ihrem Bundesland oder Ihrer Provinz wählen. Wenn Sie in einer Ferienwohnung untergebracht sind, bitten Sie den Gastgeber, die vollständige Adresse anzugeben, einschließlich Bundesland, Gemeinde und Sektor.
Wenn Sie als Familie reisen, müssen Sie das Formular mit den Daten aller mitreisenden Familienmitglieder ausfüllen. Es ist jedoch nur erforderlich, dass ein einziger Benutzer im System angelegt wird und dass dieser Benutzer die Daten aller zu dieser Reise gehörenden Familienmitglieder ausfüllt, bis zu 6 Mitglieder zusätzlich zu demjenigen, der das Formular ausfüllt (insgesamt 7 Personen pro Formular). Es ist nicht erforderlich, dass jeder Reisende einer Familie ein eigenes Formular ausfüllt. Wenn mehr als 7 Personen mitreisen, müssen Sie für die übrigen Personen ein zusätzliches Formular ausfüllen. Kinder füllen den Abschnitt „Zoll“ nicht aus, sondern nur Erwachsene. Es wird ein einziger QR-Code für die Familie erstellt.
Sie können die QR-Codes der Ankunfts- und Abreisebestätigung ausdrucken oder einen Screenshot davon machen. Wenn Sie Änderungen am E-TICKET vornehmen müssen, können Sie es mit dem Anwendungscode, der beim Ausfüllen des Formulars ausgegeben wurde, einsehen und Änderungen vornehmen.
Passagiere, die mit Privatflügen, nicht kommerziellen Schiffen, Fähren, Kreuzfahrtschiffen usw. ankommen, müssen das E-TICKET nicht ausfüllen. Die physische Zollerklärung und die Formulare für die internationale Einschiffung/Ausschiffung werden für die oben genannten Passagiere akzeptiert.
STAY-VERLÄNGERUNG
Wenn Sie länger als 30 Tage bleiben, rechnen Sie mit einer zusätzlichen Gebühr bei der Abreise, die auf einer gleitenden Skala entsprechend der Gesamtdauer Ihres Aufenthalts festgelegt wird. Sehen Sie sich die geltenden Gebühren an und laden Sie die erforderlichen Dokumente hier hoch, die online vor dem Abflug oder im Einwanderungsbereich des Flughafens – nach dem Check-in und nach der Sicherheitskontrolle – bei der Abreise bezahlt werden müssen.
Für weitere Informationen besuchen Sie bitte https://www.godominicanrepublic.com/newsroom/coronavirus/ wo Sie alle relevanten Informationen über die Maßnahmen finden, die in der Tourismusbranche des Landes umgesetzt werden.
Visa
Die Dominikanische Republik stellt Touristen-, Geschäfts-, Arbeits-, Studenten- und Aufenthaltsvisa aus. Touristenvisa können für eine oder mehrere Einreisen ausgestellt werden. Jede Person, unabhängig von ihrer Nationalität, kann die Dominikanische Republik besuchen, wenn sie einen legalen Wohnsitz besitzt oder wenn sie eines der folgenden gültigen Visa in ihrem Reisepass vorweist: Vereinigte Staaten, Kanada, Vereinigtes Königreich oder Schengen. Reisende, die keinen Reisepass oder kein Visum aus den oben aufgeführten Ländern besitzen, müssen ein Visum beantragen. Um ein Visum ausstellen zu können, muss der Reisepass eine Gültigkeit von mindestens sechs (6) Monaten haben.
Das dominikanische Außenministerium ist die Institution, die Visas ausstellt. Sie haben eine Chat-Linie in Englisch und Spanisch, wo Sie sie für spezifische Visa-Fragen oder für andere Anfragen kontaktieren können: https://mirex.gob.do/en/
Klicken Sie HIER, um zu überprüfen, ob Ihr Land ein Touristenvisum benötigt.
Konsultieren Sie die dominikanischen Konsulaten im Ausland beantragen müssen.
Prüfen Sie vor der Reise die Einreisebestimmungen immer auf ihren aktuellen Stand.
Zoll
Unverzollt können Sie folgende Waren in die Dominikanische Republik einführen:
- Maximal 20 Päckchen Zigaretten, 25 Zigarren, 200 g Tabak.
- Insgesamt drei (3) Liter Wein, Bier, Rum, Whisky oder Likör.
- Es ist ebenfalls zulässig, alle drei Monate bei der Einreise Geschenke im Wert von bis zu 500 US$ mitzuführen.
- Medikamente für den persönlichen Gebrauch in Mengen, die den ausschließlichen Gebrauch durch den Passagier rechtfertigen. Bei Arzneimitteln, die psychotrope Substanzen enthalten, muss eine ärztliche Verschreibung vorgelegt werden, deren Verwendung unterstützt.
Klicken Sie HIER und HIER für weitere Informationen.
GELBFIEBERIMPFSTOFF
IST DER GELBFIEBERIMPFSTOFF FÜR PASSAGIERE AUS BRASILIEN ERFORDERLICH?
Alle Passagiere, die aus den brasilianischen Bundesstaaten Espiritu Santo, Minas Gerais, Rio de Janeiro und São Paulo in der Dominikanischen Republik ankommen, müssen mindestens 10 Tage vor ihrer Ankunft im Land ihr Internationales Impf- oder Prophylaxezertifikat (CIVP) vorlegen, das den Nachweis der Impfung gegen Gelbfieber zeigt.
Von dieser Bestimmung ausgenommen sind Kinder unter 10 Monaten, schwangere Frauen und Reisende, die nur für einen Zeitraum von weniger als 12 Stunden an einem Flughafen in einem der oben genannten brasilianischen Bundesstaaten gereist sind. Jede Person, die eine Kontraindikation für den Impfstoff hat, muss ein ärztliches Attest vorlegen, das dies rechtfertigt.
IST DER GELBFIEBERIMPFSTOFF FÜR PASSAGIERE UND BESATZUNGSMITGLIEDER AUS DER BOLIVARISCHEN REPUBLIK VENEZUELA ERFORDERLICH?
Ab dem 15. Oktober 2021 müssen alle Passagiere und Besatzungsmitglieder, die aus der Bolivarischen Republik Venezuela in die Dominikanische Republik einreisen, den Impfpass vorlegen, aus dem hervorgeht, dass sie gegen Gelbfieber geimpft wurden. Diese Maßnahme gilt auch für alle Passagiere aus der Bolivarischen Republik Venezuela, die aus einem anderen Land in die Dominikanische Republik einreisen, sowie für diejenigen, die sich in den letzten 14 Tagen oder weniger in der Bolivarischen Republik Venezuela aufgehalten haben. Diese Maßnahme gilt für alle Fluggäste ab einem (1) Lebensjahr.
MALBURG-VIRUS
EINREISEVERBOT FÜR PASSAGIERE UND BESATZUNG AUS DER REPUBLIK ÄQUATORIALGUINEA AUFGRUND DES MALBURG-VIRUS.
Ab dem 21. Februar 2023 wird die Einreise von Passagieren und Besatzungsmitgliedern aus der Republik Äquatorialguinea in die Dominikanische Republik ausgesetzt, da in diesem Land ein Gesundheitsalarm wegen des Marburg-Virus ausgerufen wurde.
Diese Maßnahme gilt auch für alle Passagiere und Besatzungsmitglieder, die aus einem Drittland kommen und sich seit dem 8. Februar 2023 in der Republik Äquatorialguinea aufgehalten haben, sowie für Transitpassagiere und Minderjährige.
Diese Maßnahme kann von der dominikanischen Zivilluftfahrtbehörde je nach den Aktualisierungen der von der Republik Äquatorialguinea ausgegebenen Gesundheitswarnung geändert, aufgehoben oder verlängert werden.